Auto anmelden

Wer auf Mallorca angemeldet ist, darf nur mit Fahrzeugen fahren, die ein spanisches Nummernschild besitzen. Wer das nicht beachtet, kann hohe Strafen erwarten. Das Fahrzeug wird dann meist bis zur Ummeldung stillgelegt.
Nichtresidenten, also Leute die sich nicht steuerlich angemeldet haben, dürfen mit ausländischen Kennzeichen fahren.
Der Nachweis, dass man nicht in Spanien seine Steuern bezahlt, kann man durch eine ins Spanisch übersetzte und beglaubigte Wohnsitzbescheinigung Ihres Finanzamtes des jeweiligen Landes erbringen.
Kurz: Wer hier als nicht angemeldeter Dauerurlauber, der seine Steuern in Deutschland bezahlt, Auto fährt, der hat keine Probleme.
Probleme kommen erst, wenn man das Auto an einen Residenten verleiht. Nicht erlaubt!

Die eigentliche Zulassung Ihres Kfz auf Mallorca können Sie selbst erledigen oder durch eine Gestoría vornehmen lassen.
Die Kfz-Zulassung und Ummeldung geschieht im „Direktverkehr“ bei der spanischen Verkehrsbehörde “ Jefatura Regional de Tráfico“ , C/Manuel Azaña 50, 07006 Palma de Mallorca, Tel.: 971 46 52 62, Fax: 971 46 80 36.

Zur Zulassung sind nach Erfahrung des Konsulats folgende Schritte notwendig:

  • Beschaffung des „Certificado de características “ (wird vom Kfz-Händler oder entsprechend autorisierter Kfz-Werkstatt (?) anhand des Kfz-Briefes/EU-Konformitätsbescheinigung ausgestellt) zur Anerkennung (Homologación) des Kfz
  • Technische Abnahme durch den spanischen TÜV (Inspección Téchnica de Vehiculos)
  • Bezahlung der Anmeldesteuer auf eingeführte Fahrzeuge (Impuesto de Matriculación) beim Finanzamt „Hacienda“ und der Kfz-Steuer (Impuesto Municipal)

Die entsprechenden Anträge (Solicitud de Tráfico-Asunto Inspec. Técnica, Solicitud de Matriculación, Solicitud-Impuestos sobre vehiculos) sind bei Tráfico, bzw. den Finanzämtern erhältlich. Die Vorlage entsprechender Dokumente (Original Kraftfahrzeugbrief, Kaufvertrag,Rechnung, Personaldokumente, etc.) ergibt sich aus den jeweiligen Anträgen.

Nach Vorlage der Bescheinigungen über die Bezahlung der Steuern, der Bescheinigung der ITV und des „Solicitud de Matriculación“ stellt die spanische Verkehrsbehörde (Tráfico) gegen Gebühr das Permiso de Circulación“ aus.

Aufgrund des deutschen Haftpflichtsystems kann die Fahrzeugversicherung nur bei amtlicher Stilllegung des Wagens gekündigt werden. Sofern der Fahrzeughalter allerdings die hiesigen Fristen beachtet und er sein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert hat, entstehen keine Deckungslücken.

Die regelmäßigen TÜV- und ASU-Prüfungen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Spanien nicht durchgeführt werden, da es keine gegenseitige Anerkennung gibt.

Quelle: Deutsches Konsulat in Palma de Mallorca

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